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Anastasia Dönau

Anastasia Dönau

Online-Marketing & Redaktion

28.05.2025

-

10 Minuten

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Thüringer Beratungsrichtlinie & Digitalbonus Thüringen

Inhaltsverzeichnis

  1. Thüringer Beratungsrichtlinie & Digitalbonus Thüringen – Wie KMU von Fördermitteln profitieren
  2. Thüringer Beratungsrichtlinie
  3. Digitalbonus Thüringen
  4. Was wird gefördert?
  5. Wer wird gefördert?
  6. Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
  7. Welche Fördermittel kannst du beantragen?
  8. Ablauf unserer TAB Beratung
  9. Digitalbonus Thüringen und TAB-Beratung – Ambitive Digitalagentur
  10. FAQ

Thüringer Beratungsrichtlinie & Digitalbonus Thüringen – Wie KMU von Fördermitteln profitieren

thüringer beratungsrichtlinie und digitalbonus thüringen

Du willst dein Unternehmen in Thüringen fit für die Zukunft machen, hast aber nicht die notwendigen Ressourcen, Know-hows und Mittel? Kein Problem! Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet mit der Thüringer Beratungsrichtlinie und dem Digitalbonus Thüringen zwei attraktive Förderprogramme an, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter anderem bei den Thematiken Marketing, Unternehmenswachstum, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie unterstützen. Das Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, die Beschäftigung in Thüringen zu erhöhen, die strategische Unternehmensführung zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen zu steigern.

Für Unternehmen können Lösungen in den Bereichen Enterprise Resource Planning Systemen, Manufacturing Execution System (MES), Customer Relationship Management Systemen sowie Dokumenten Management Systemen und weitere Technologien für Industrie 4.0 gefördert werden.

In diesem Artikel erfährst du, wie du die Fördermittel über das Online-Portal beantragen kannst, welche Förderprogrammdetails es gibt und wie dich die Ambitive Digitalagentur bei deinem Vorhaben begleitet.

Thüringer Beratungsrichtlinie

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Was ist die Thüringer Beratungsrichtlinie?

Die Thüringer Beratungsrichtlinie richtet sich an KMU, die durch externe Beratungen ihre Prozesse optimieren und neue Strategien entwickeln möchten. Seit dem 1. Januar 2025 können auch Beratungen zur Digitalisierung im Rahmen der Beratungsrichtlinie gefördert werden.

Welche Fördermittel gibt es?

Unternehmen, die beispielsweise eine Analyse großer Datenmengen (Big Data Anwendungen) planen, ein MES etablieren wollen oder die Einführung von ERP-Systemen vorantreiben, können eine Förderung von bis zu 50 % der Beratungskosten erhalten. Die Förderung erfolgt entweder als Intensivberatung direkt in den KMU oder als Prozessbegleitung durch selbstständige Unternehmensberatungen. Nach der Übernahme der Beratungsrichtlinie durch die TAB wurden Standardeinheitskosten eingeführt. Dies ist ein festgelegter Kostensatz für einen Fördertag. Im Rahmen der Intensivberatung beträgt dieser 950 Euro pro Tag (8h) einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung. Da 50 % des Standardeinheitskostensatzes gefördert werden, beläuft sich der Zuschuss pro Tag auf 475 Euro. Es können bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert werden.

Voraussetzungen

KMU müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben. Bevor der Antrag eingereicht wird, ist eine Erstberatung durch einen anerkannten Qualitätssicherer (zum Beispiel RKW Thüringen oder Ellipsis GmbH) erforderlich. Nur mit einem positiven Qualitätssicherungsbericht kann der Online-Antrag über das Thüringer Förderportal gestellt werden.

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Digitalbonus Thüringen

Programm Digitalbonus für Erfolg

Am 1. Januar 2024 in Kraft getreten, bietet der Digitalbonus Thüringen eine direkte Förderung von Investitionen in digitale Technologien und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen.

Der Thüringer Freistaat unterstützt dich bei der digitalen Transformation deines Betriebes. Es werden Schulungen von Beschäftigten gefördert, die im Zusammenhang mit geförderten Digitalisierungsprojekten stehen.

Dein Unternehmen erhält eine Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro pro Antrag. Eine Mindestinvestition von 5.000 Euro ist erforderlich. Unternehmen dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens zwei Anträge stellen (De-minimis-Beihilfe beachten).

Der Antrag ist zusammen mit dem Digitalisierungskonzept noch vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software, einschließlich der Ausgaben für die Leistungen externer Dienstleister.

Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen

  • Einführung und Vernetzung von Enterprise Resource Planning Systemen (ERP) und Produktsystemen, insbesondere an das Manufacturing Execution System (MES)
  • Einrichtung von MES (Manufacturing Execution System): Echtzeit-Erfassung und -Analyse von Produktionsdaten, Reduzierung von Ausschuss und Optimierung von Produktionssystemen
  • Dokumenten-Management-Systeme (DMS): Revisionssichere Archivierung, elektronische Aktenführung
  • Mensch-Maschinen-Interaktion: Einsatz von Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter) zur Steigerung von Effizienz und Flexibilität

Digitalisierung und Automatisierung Produkte und Dienstleistungen

  • Entwicklung datenbasierte Dienstleistungen (Big Data Analysen, Analyse großer Datenmengen / großer Datenmengen Big Data)
  • Integration Automatisierungssoftware
  • Einführung Marktforschungstools
  • Aufbau eines E-Commerce-/E-Procurement-Angebots: Click & Collect, Webshops für direkte Online-Vertriebskanäle
  • Customer Relationship Management Systemen (CRM): Automatisierung von Marketing- und Vertriebsprozessen, Verbesserung von Kundenbindung
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systemen

Einführung oder Verbesserung der Informations- und Datensicherheit

  • Erstellung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten (inkl. Datensicherheit und Cybersicherheit)
  • Investitionen in Server, Firewalls, Backup-Systeme
  • Schutz sensibler Geschäftsdaten und Gewährleistung DSGVO-konformer Datenverarbeitung

Wer wird gefördert?

Es werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition EU gefördert. Dazu zählen vor allem verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel, Gastgewerbe, Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) und wirtschaftsnahe Freie Berufe. Letzteres sind laut der TAB freie technische und naturwissenschaftliche Berufe und Designer.

Bedingungen: Das Vorhaben muss zu einem beachtlichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess, dem Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer belangreichen Verbesserung der Informationssicherheit im Unternehmen führen.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, welches das Vorhaben detailliert beschreibt und den Fortschritt in der Digitalisierung verdeutlicht.

Das Vorhaben startet frühestens 1 Tag nach dem Antragseingang im Thüringer Förderportal und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht alle Unternehmen können vom Digitalbonus Thüringen profitieren. Ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Nebenerwerbsbetriebe
  • Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand
  • Betriebe, bei denen kein öffentliches Förderinteresse besteht
  • Eingetragene Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit
  • Bauträger und Unternehmen im Bereich Flughafeninfrastruktur
  • Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung
  • Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Aquakultur sowie des Bergbaus

Falls sich dein Unternehmen noch im Aufbau befindet oder aktuell nur im Nebenerwerb betrieben wird, ist eine Förderung nach der Thüringer Beratungslinie nicht möglich. In solchen Fällen kommt die BAFA-Förderung als Alternative in Frage.

Bist du Gründer und dein Unternehmen besteht noch keine zwei Jahre? Dann ist vor der Antragstellung zur Beratungsrichtlinie in der Regel eine BAFA-Beratung erforderlich, vorausgesetzt, du hast den dortigen Förderrahmen noch nicht ausgeschöpft.

Welche Fördermittel kannst du beantragen?

FörderprogrammFördersatzMax. ZuschussFörderfähige Ausgaben
Thüringer Beratungsrichtlinie50 %475 €/TagwerkBeratungskosten für Digitalisierung, Unternehmensstrategie, Technologiemanagement, Qualitätssicherung
Digitalbonus Thüringen50 %15.000 €Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister

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Ablauf unserer TAB Beratung

BeratungsrichtlinieDigitalbonus Thüringen
Bedarfsanalyse & Qualitätssicherer: Du schilderst uns deinen strategischen oder technischen Beratungsbedarf. Wir evaluieren dies und prüfen die Förderfähigkeit. Da wir als zertifiziertes Beratungsunternehmen offiziell sowohl bei Ellipsis als auch beim RKW gelistet sind, können wir direkt als Qualitätssicherer agieren.Projektidentifikation & Konzeption: Wir beraten dich zu deinem Vorhaben und entwickeln ein fundiertes Digitalisierungskonzept.
Projektdefinition & Antragstellung: Wir erstellen gemeinsam mit dir ein präzises Beratungskonzept. Zudem leiten wir den Antragsprozess über die Thüringer Aufbaubank ein. Angebotsklärung & Antragstellung: Wir füllen den Antrag über das Online-Portal der TAB aus und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Wichtig: Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Beratungsdurchführung: Wir führen die bewilligte Beratung gemäß dem Konzept durch. Umsetzung: Wir stehen dir während der gesamten Umsetzungsphase als technischer und strategischer Ansprechpartner zur Seite.
Abrechnung & Dokumentation: Wir erstellen einen Abschlussbericht und begleiten dich aktiv bei der Einreichung aller notwendigen Unterlagen zur Abrechnung des Förderprojekts.Abrechnung & Auszahlung: Wir unterstützen dich bei der korrekten Zusammenstellung der Rechnungen und Zahlungsnachweise für die Abrechnung des Projekts bei der TAB, sodass die Fördermittel zügig ausgezahlt werden.

Digitalbonus Thüringen und TAB-Beratung – Ambitive Digitalagentur

Die Beratungsrichtlinie und der Digitalbonus Thüringen bieten kleinen und mittleren Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Digitalisierung strukturiert und gefördert umzusetzen.

Als erfahrene Digitalagentur begleitet Ambitive dein Unternehmen durch den gesamten Prozess. Von der Potenzialanalyse über die Konzeptentwicklung bis hin zur Fördermittelbeantragung und technischen Umsetzung.

Jetzt kostenfreies Erstgespräch vereinbaren und den Weg zur digitalen Zukunft starten!

FAQ

Wer kann den Digitalbonus Thüringen beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Thüringen. Ausgenommen sind z. B. Nebenerwerbsbetriebe, Vereine oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung im Rahmen des Digitalbonus Thüringen?

Der Digitalbonus bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben, maximal jedoch 15.000 €.

Wie unterstützt Ambitive beim Förderprozess?

Wir begleiten dich von der Erstberatung bis zur Antragstellung und setzen auf Wunsch auch die technische Umsetzung um, inklusive Auswahl passender Systeme und Anbieter.