
Anastasia Dönau
Online-Marketing & Redaktion
27.05.2025
-10 Minuten
-BAFA Förderung
Inhaltsverzeichnis
- BAFA Förderung – Digitalisierung, Webdesign, Website, individuelle Software, Onlineshop
- BAFA Förderung und Beratung
- Wer und was wird gefördert?
- Wer ist von der Beratungsförderung ausgeschlossen?
- Wie viele Fördermittel gibt es?
- Was ist ein BAFA-Berater?
- Wie erhält man eine BAFA Förderung?
- Ablauf der BAFA Unternehmensberatungen für KMU
- Beratungsleistungen der Ambitive Digitalagentur
- Jetzt beraten lassen! - Ambitive Digitalagentur
- FAQ
BAFA Förderung – Digitalisierung, Webdesign, Website, individuelle Software, Onlineshop

Für kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte KMUs stellt die zunehmende Digitalisierung eine Herausforderung dar. Oftmals stehen zu wenig Zeit, Personal, Geld sowie Know-how für erfolgreiche große digitale Projekte zur Verfügung.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützt werden.
Hierfür wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsunternehmen in Deutschland geprüft und autorisiert. Sie begleiten Unternehmen sowohl strategisch als auch operativ bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.
In dem nachfolgenden Artikel geben wir dir einen Überblick über das Thema, klären die wichtigsten Fragen und erläutern Schritt für Schritt, wie die Beratungsförderung abläuft.
BAFA Förderung und Beratung

Wer und was wird gefördert?
Die BAFA-Förderung richtet sich grundsätzlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben sowie selbstständig gewerblich tätig sind.
Das zu beratende Unternehmen sollte nicht mehr als 250 Mitarbeiter aufweisen. Zudem sollten ein Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschritten werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle subventioniert ausführliche Unternehmensberatungen sowie Förderungen von Know-hows.
Junge Unternehmen:
- nicht länger als 2 Jahre auf dem Markt
- Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro
- Fördersatz: bis zu 50 %
- maximaler Zuschuss: bis zu 2.000 Euro
Bestandsunternehmen:
- ab 3. Jahr nach Gründung
- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
- Fördersatz: bis zu 50 %
- maximaler Zuschuss: bis zu 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten:
- finanzielle Unterstützung benötigt
- Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro
- Fördersatz: bis zu 90 %
- maximaler Zuschuss: bis zu 2.700 Euro
Unternehmen | Mitarbeiter | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
---|---|---|---|
Kleinst | < 10 | max. 2.000.000 € | max. 2.000.000 € |
Klein | < 50 | max. 10.000.000 € | max. 10.000.000 € |
Mittel | < 250 | max. 50.000.000 € | max. 43.000.000 € |
Fördermöglichkeiten – Förderfähige digitale Projekte
Die Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Förderprogramm, Zielsetzung und Rahmenbedingungen. Im Rahmen der BAFA-Förderung liegt der Fokus klar auf strategischer Beratung, nicht auf operativer Umsetzung.
Gefördert werden in der Regel Beratungsleistungen, die ein Unternehmen dabei unterstützen, sich digital zukunftsfähig aufzustellen. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung von Prozessen, die Entwicklung von digitalen Plattformen, Apps und Webanwendungen, Investitionen in Sicherheitskonzepte, Beratung durch externe Digital- oder IT-Experten, Beratung zur Erstellung, Modernisierung oder strategischen Neuausrichtung von Websites und Onlineshops sowie Online-Marketing-Strategien.
Je nach Programm kann auch die Investition in Hardware oder Personal eingeschränkt möglich sein. Jedoch ist dies in der Regel nicht Bestandteil der BAFA-Förderung. Personalausgaben sind bei der BAFA ausgeschlossen.
Nicht förderfähig sind: reine Umsetzungsleistungen zum Beispiel die Erstellung einer Website oder die Durchführung von Kampagnen, die Anschaffung von Hard- und Software sowie laufende Betriebskosten zum Beispiel Hosting, Lizenzgebühren oder Wartungsverträge.
Was ist förderfähig?
Digitale Geschäftsprozesse und Strategien
- Entwicklung oder Optimierung digitaler Geschäftsmodelle
- Digitalisierung der Geschäftsprozesse (zum Beispiel Automatisierung oder Workflows)
- Digitale Skalierung von Produkten und Dienstleistungen
Webprojekte und Online-Präsenz
- Analyse und Beratung zur (Neu-)Entwicklung einer Website oder eines Onlineshops
- UX/UI-Beratung (Nutzerführung, Barrierefreiheit, Conversion-Optimierung)
- SEO- und Content-Marketing-Strategie-Beratung
- Datenschutzberatung bezüglich der DSGVO-Konformität von Webauftritten
Online-Marketing und Sichtbarkeit
- Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie (SEO, SEA, Social Media)
- Beratung zu E-Mail-Marketing
- Entwicklung von CRM-Strategien
- Beratung zu Marketing-Automation
- Social Selling und digitale Leadgenerierung
E-Commerce und Plattformstrategien
- Strategieberatung für E-Commerce-Plattformen (zum Beispiel Shopify)
- Prozessberatung zu Produktdaten, Zahlungssystemen, Versand und Kundenservice
- Cross-Channel-Vertriebskonzepte
IT-Sicherheit und Datenschutz
- Beratung zur IT-Sicherheit
- Datenschutzkonzepte und Sicherheitsrichtlinien
- Cloudstrategien und sichere digitale Infrastruktur
Digitale Zusammenarbeit und Tools
- Beratung zur Einführung von Kollaborations- und Projektmanagement-Tools
- Remote-Arbeitskonzepte und digitale Kommunikation
- Auswahl und Einführung von digitalen Tools
Wer ist von der Beratungsförderung ausgeschlossen?

Nicht alle Unternehmen und Beratungsinhalte sind im Rahmen der Beratungsförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen und freiberuflich Tätige, deren Tätigkeitsschwerpunkt selbst in der Beratung liegt. Dazu zählen unter anderem Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.
Darüber hinaus sind auch Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, von der Förderung ausgeschlossen. Ebenso nicht förderfähig sind gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie Unternehmen mit Beteiligungen an Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Auch auf inhaltlicher Ebene gibt es einige Einschränkungen. Die Ausarbeitung oder Prüfung von Verträgen, Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten ist nicht förderfähig. Beratungen, die sich primär mit der Information über andere Fördermittel befassen, sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem dürfen keine Maßnahmen gefördert werden, die gegen geltendes Recht auf Bundes- oder EU-Ebene verstoßen.
Zudem gilt es, das sogenannte Kumulierungsverbot zu beachten. Die BAFA-Förderung darf nicht mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Dies bedeutet, dass für dieselbe Beratungsleistung nicht gleichzeitig weitere Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden dürfen.
Solltest du unsicher sein, ob dein Unternehmen den Richtlinien entspricht und für einen Zuschuss durch das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zulässig ist, dann kontaktiere uns gerne. Wir beraten dich individuell und unverbindlich in einem kostenfreien Erstgespräch!
Wie viele Fördermittel gibt es?

Die Höhe der Fördermittel lässt sich nicht ad hoc festlegen, da sie sich nach der Höhe der förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens richtet.
Grundlegend ist die Höhe der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen abhängig von der Region und der Höhe der Beratungskosten. In den alten Bundesländern (ohne Berlin und Leipzig) wird 50 % der förderfähigen Kosten übernommen. Dies beläuft sich auf maximal 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beläuft sich der maximale Betrag auf 2.800 Euro. Hier werden 80 % der förderfähigen Kosten übernommen. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro.
Was ist ein BAFA-Berater?

Ein BAFA-Berater ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) akkreditierter Berater, welcher Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen von Förderprogrammen durchführen kann.
Als BAFA-Berater helfen wir Unternehmen bei der Analyse ihrer aktuellen IST-Situation, der Entwicklung von Strategien und der anschließenden Umsetzung der entwickelten Maßnahmen, mit dem Ziel, eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erreichen. Durch unsere Beratungstätigkeit tragen wir dazu bei, dass Unternehmen innovative Lösungen entwickeln und ihre Geschäftsaktivitäten erfolgreich ausbauen.
Wir arbeiten eng mit der BAFA-Förderstelle zusammen, um stets sicherzustellen, dass die Beratungsleistungen den Förderbedingungen entsprechen und die geforderten Qualitätsstandards erfüllen.
BAFA-Berater müssen im Vorfeld bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um offiziell akkreditiert zu werden. Dazu zählen zum Beispiel die Erbringung eines Nachweises der erforderlichen Fähigkeiten und Beratereigenschaften, ein Qualitätsmanagementsystem sowie eine ordnungsgemäße Registrierung als Beratungsunternehmen beim BAFA.
Wie erhält man eine BAFA Förderung?
Die BAFA-Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Solo-Selbstständige dabei, sich extern beraten zu lassen. Beispielsweise zu Digitalisierung, strategischer Ausrichtung oder Marketing. Ziel ist es, Unternehmen mittels qualifizierter Beratungen wettbewerbsfähiger und zukunftssicherer zu machen.
Gefördert wird dabei nicht die Umsetzung, sondern die Beratungsleistung selbst: also die Analyse, Planung und Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.
Um eine Beratungsförderung der BAFA in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen einen klar definierten Ablauf einhalten. Im nachfolgenden Abschnitt erklären wir dir, wie der gesamte Förderprozess aussieht und was du unternehmen musst.
Ablauf der BAFA Unternehmensberatungen für KMU

Die Fülle an Informationen überfordert dich und du weißt nicht, wo du starten sollst? Keine Sorge, wir stehen dir bei allen Schritten zur Seite. Als akkreditierte BAFA-Berater übernehmen wir die Antragstellung, die allgemeine Organisation der Beratung sowie die abschließende Dokumentation der Leistungen in Form eines Beratungsberichtes.
Zudem prüfen wir zu Beginn, ob dein Unternehmen alle Kriterien der Förderrichtlinie erfüllt und ob Aussicht auf eine Bundesförderung besteht.
Der Ablauf zur Inanspruchnahme einer BAFA-Förderung gliedert sich in folgende Schritte:
Erstgespräch:
In einem ersten kostenfreien Gespräch klären wir gemeinsam, ob dein Unternehmen förderfähig ist und in welchem Umfang eine BAFA-Beratung sinnvoll wäre.
Dabei analysieren wir deine aktuellen Herausforderungen, sei es Webpräsenz, Online-Marketing oder die Digitalisierung interner Prozesse.
Antragstellung:
Sobald wir gemeinsam den Beratungsbedarf definiert haben, stellen wir für dich einen Förderantrag bei der BAFA.
Hinweis: Die eigentliche Beratung darf erst nach dem offiziellen BAFA-Bewilligungsschreiben starten.
Beratungsdurchführung:
Nach der Antrag-Genehmigung durch die BAFA-Behörde starten wir mit der eigentlichen Beratungsphase.
Wir analysieren deine IST-Situation, zeigen digitale Potenziale auf und entwickeln klare, umsetzbare Strategien für deine Website, deinen Online-Shop oder deine Online-Marketing-Strategie.
Beratungsbericht:
Nach Abschluss der Beratung erhältst du von uns einen detaillierten Beratungsbericht.
Dieser enthält eine Darstellung deines Unternehmens, die analysierte IST-Situation inklusive der Schwachstellen und deren Auswirkungen auf betriebliche Prozesse sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
Jene Informationen sind erforderlich für den späteren Verwendungsnachweis.
Verwendungsnachweis:
Zusammen mit dem Beratungsbericht übermitteln wir zudem die Rechnung und einen Zahlungsnachweis an die zuständige BAFA-Behörde.
Auszahlung des Zuschusses:
Nach einer Prüfung deiner Unterlagen durch die BAFA wird der Zuschuss der Beratungsförderung direkt an dich ausgezahlt.
Beratungsleistungen der Ambitive Digitalagentur
Ihr Digitalisierungspartner für kleine Betriebe und den Mittelstand
Als zertifizierte Digitalagentur und BAFA-anerkanntes Beratungsunternehmen unterstützen wir kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Geschäftsprozesse digital weiterzuentwickeln. Mit klarer Strategie, praxistauglichen Lösungen und messbarem Mehrwert.
Unser Leistungsspektrum reicht von der Digitalisierungsberatung über die Konzeption und strategische Planung von Webprojekten bis hin zu maßgeschneiderten Softwarelösungen und Onlineshops. Dabei stehen stets Nutzerzentrierung, Skalierbarkeit und zukunftssichere Technologien im Vordergrund.
Wir beraten zu Themen wie Webdesign, UX-Optimierung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEA), Content-Marketing und Online-Marketing-Strategien sowie zur Entwicklung starker E-Commerce-Konzepte.
All unsere Beratungen verfolgen das Ziel, deine digitale Strategie ganzheitlich zu denken – individuell, pragmatisch und nachhaltig.
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FAQ
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist ein Zuschussprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Solo-Selbstständige bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen unterstützt.
Insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung, Online-Marketing, IT-Sicherheit und Unternehmensstrategie.
Wer kann eine BAFA-Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU aller Branchen mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen auch Freiberufler, Freiberuflerinnen und Solo-Selbstständige.
Das Unternehmen darf sich nicht in Insolvenz befinden und muss bestimmte formale Kriterien erfüllen. Beratende Berufe wie Steuerberater oder Unternehmensberater sind nicht förderfähig.
Welche digitalen Themen sind förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere strategische Beratungen zu Themen wie Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Online-Marketing-Strategien, SEO, E-Commerce, IT-Sicherheit, Content-Marketing oder der Aufbau digitaler Geschäftsmodelle.
Wichtig: Es geht um die Beratung, nicht um reine Umsetzung oder Technikbeschaffung.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind operative Leistungen wie die reine Erstellung von Websites, Kampagnenumsetzungen, der Kauf von Hard- oder Software, Hostingkosten oder Personalkosten.
Auch Beratungen, die sich ausschließlich mit Fördermitteln beschäftigen, sind ausgeschlossen.
Wie viel Förderung ist möglich?
Je nach Standort des Unternehmens übernimmt das BAFA bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 € pro Beratung. Die Förderung wird nach Abschluss der Beratung und erfolgreicher Einreichung aller Unterlagen direkt an das Unternehmen ausgezahlt.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Der Antrag wird online über die Plattform des BAFA gestellt. Viele zertifizierte Berater, wie wir bei Ambitive, unterstützen dich dabei und übernehmen die Antragstellung gerne mit dir gemeinsam, um Fehler zu vermeiden und den Prozess zu vereinfachen.
Was passiert nach der Beratung?
Nach Abschluss der Beratung wird ein ausführlicher Beratungsbericht erstellt. Dieser dient als Nachweis gegenüber dem BAFA und enthält alle Ergebnisse und Empfehlungen.
Zusammen mit der Rechnung und dem Zahlungsbeleg wird der Bericht eingereicht – danach erfolgt die Prüfung und Auszahlung des Zuschusses.
Wie starte ich am besten?
Buche einfach ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Wir prüfen gemeinsam, ob dein Vorhaben förderfähig ist und begleiten dich durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur finalen Abrechnung.